7.1.2 Die Annnahmen

Die Grundidee der Arbitragefreiheit von Märkten ist eine der zentralen Fundamente der ökonomischen Theorie. Sie ist äquivalent zur intuitiv klaren Regel, dass man von zwei Optionen, die sich nur in einem Kriterium unterscheiden, das bessere wählt. Warum scheint diese einfache Regel hier problematisch zu sein? Dazu muss man sich die Anlage im Ausland näher anschauen. Zuerst wird der Anlagebetrag (z.B. 1000€ ⚭ 🙙🙙♪ Ω⚮🙙 .. 1$ 1€ ♪ ✝ 🙙♪✝¨rung getauscht. Der so erhaltene Betrag wird nun mit dem Auslandszinssatz (z.B. 2%) verzinst, so dass in einem Jahr aus 1000$ 1020$ ✝♪. ♪ ⚭ ♪♪ ✝ ⚭ ✝♪♪ ¨tigen Wechselkurs (z.B. 1,1$ 1 € ♪ ⚮🙙 ✝♪, ⚭ ♪ ⚭ ✝ ♪🙙 ⚭ ♪🙙♪✝ 🙙⚮♪ ¨nen. Man erhält also den verzinsten Auslandswährungsbetrag dividiert durch den Wechselkurs, im Beispiel 1020$ : 1, 1$ = 927, 27 und vergleicht das mit dem Endbestand der Inlandsanlage (z.B. 1000 (1 + 0, 01) = 1010 bei einem Zinssatz von i = 1%. Die Auslandsanlage hat eine Rendite von rund -8% während die Inlandsrendite dem Zins, also 1% entspricht.

Die Anlage im Ausland unterscheidet sich aber neben der Rendite noch in zwei weiteren wesentlichen Punkten von der Anlage im Inland und deshalb ist die Anwendung der Arbitragefreiheit als Annahme hier durchaus kritisch zu sehen: Erstens, ist die Rendite der Auslandsanlage nicht sicher. Es stellt ein zusätzliches Risiko dar, das Geld so anzulegen, da nicht bekannt ist, wie der Wechselkurs am Ende des Anlagezeitraumes ist. Dieser kann auch niedriger sein, wie im Beispiel. Zweitens, ist die Rendite der Auslandsanlage zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht bekannt. Es kann also höchstens die erwartete Rendite, also eine Schätzung verglichen werden.

In der Theorie behilft man sich mit der Annahme risikoneutraler Investoren. Sind die Anleger risikoneutral, so stellt die inhärente Unsicherheit sowie die stochastische Natur der Rendite kein Problem dar, da die Entscheidung allein auf Basis der erwarteten Renditen getroffen wird.

Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass bei der Zinsparität gleiche Assets verglichen werden. Aber auch dies birgt potentielle Probleme. Im Standardfall wird als Anlageform die Staatsanleihe verwendet. Dabei wird im allgemeinen unterstellt, dass diese vergleichbar seien. Dies ist jedoch nur eingeschränkt der Fall, da es viele Staaten gibt, bei denen das Ausfallrisiko am Markt deutlich höher bewertet wird, als beispielsweise das Deutschlands oder der USA. In diese Fällen ergäbe sich eine Zinsdifferenz als Risikoaufschlag zusätzlich zu den erwarteten Wechselkursänderungen.

Theoretisch könnte man die Arbitrageüberlegungen auch mit anderen Anlageformen, z.B. Unternehmensanleihen oder Aktienanlagen, durchspielen. Diese wären jedoch noch weniger vergleichbar als die Staatsanleihen, so dass hier die Wechselkurseffekte der Arbitrage vermutlich sehr stark von den spezifischen Charakteristika der Anlagen überlagert würden.


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Prof. Dr. Christian Bauer, Lehrstuhl für monetäre Ökonomik, Universität Trier, D-54296 Trier, E-mail: bauer@uni-trier.de