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In der unten stehenden Graphik können Sie die jeweils geltenden Steuertarife eines Jahres (blau) mit dem Steuertarif eines früheren Jahres (rot) vergleichen, der mit der Inflationsrate angepasst wurde. Es werden sowohl die Grenzsteuertarife (dünn) wie auch die durchschnittliche Steuerlast (dick) angezeigt. Dieser Vergleich zeigt Ihnen, um wieviel sich die Steuerbelastung in Realeinkommen geändert hat. Der Einkommensregler gibt Ihnen die Möglichkeit, sich den Vergleich in Euro und Prozent anzeigen zu lassen.
Es können Tarife zwischen 1958 und 2016 gewählt werden. Das Anfangsjahr muss vor dem Endjahr liegen.
Die Defaulteinstellung liefert Ihnen den maximalen Zeitraum. Es wird ersichtlich, dass die Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte die Mittelschicht verstärkt belastet hat, und sowohl die unteren Einkommensklassen wie auch die sehr hohen Einkommen stark entlastet hat.
Unterhalb von 42.000 Euro ist die Belastung geringer, da der Freibetrag deutlich angehoben wurde von 860 Euro in 1958 auf 8652 Euro in 2016. Dieser Vorteil ist bei einem Einkommen von ca. 10.000 Euro am größten und wird bis zu einem Einkommen von ca. 42.000 Euro durch die höheren Steuersätze aufgezehrt. Die Anpassung der Grundfreibetrags war beim Tarifwechsel im Jahr 1996 von 2781 Euro auf 6184 Euro am größten.1 Um diesen Effekt möglichst deutlich zu machen, sollte also als Jahre 1995 und 1996 gewählt werden. Zugleich wurden jedoch die Steuersätze erhöht, so dass die Steuerbelastung ab einem Einkommen von 28.000€ wieder gleich war.
Ab einem Einkommen von ca 175.000 Euro ist die Steuerbelastung im aktuellen Tarif geringer als die bei gleichem Realeinkommen in 1958. Dies liegt am niedrigeren Höchststeuersatz. Dieser beträgt 2016 ab 53.666 Euro 42% bzw. ab 254.447 Euro 45% jeweils zzgl. des Solidaritätsbeitrags, der im Jahr 2016 5,5% des Steuerbetrags ausmacht, so dass man auf einen Höchststeuersatz von 47,5% kommt. Dies ist ca. 5,5% niedriger als die 53% Höchststeuersatz, die bis 1999 galten (1975 bis 88 sogar 56% ).
Auf den folgenden Seiten werden wir bestimmen, welche Steueraufkommen dadurch bei den einzelnen Gruppen zusätzlich erhoben wurden oder inwieweit sie entlastet wurden und wie der Nettoeffekt für den Staat ist.
Ausgangsjahr Endjahr
1Diese Anpassung wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.09.1992 durchgeführt, dass die bis dahin gültige Höhe des steuerfreien Existenzminimums für nicht verfassungskonform erklärt hatte.
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